Warum sollte ich eine Versicherung abschließen?

Allgemein dient eine Haftpflichtversicherung dem Schutz gegen Ansprüche Dritter, denen man einen Schaden zugefügt hat oder die behaupten, man hätte ihnen geschadet. Ist dieser Anspruch unberechtigt, hilft einem die Versicherung, die Forderung abzuwehren. Bei begründeten Ansprüchen leistet sie im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme.

Das heißt, Sie machen einen Fehler innerhalb eines Auftrages und Ihr Auftraggeber macht Sie dafür verantwortlich und verlangt nun von Ihnen persönlich Schadenersatz. Genau dieses Haftungsrisiko können und sollten Sie an einen Versicherer übergeben.

Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht? Oder beides?

Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Wenn durch die eigene berufliche Tätigkeit einem anderen ein Vermögensschaden entsteht, dann springt die Berufshaftpflichtversicherung (im IT-Bereich auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genannt) ein. Eine gute Berufshaftpflichtversicherung, sichert alle Mitarbeiter des Unternehmens ab und springt ein, wenn durch Fehler ein Schaden entsteht.

Beispiele von einem klassischen Berufshaftpflichtfall:
Beratungsfehler, Bewertungsfehler, Schätzfehler, Rechenfehler, Messfehler,
Vertauschen, Verlust, Analysefehler, Instruktionsfehler

Für folgende Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar verpflichtend:
Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Versicherungsvermittler, Rentenberater und Wirtschaftsprüfer

Betriebshaftpflichtversicherung:
Obwohl beide Begriffe ähnlich klingen: Die Betriebshaftpflichtversicherung verfolgt einen ganz anderen Zweck als die Berufshaftpflichtversicherung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt insbesondere Risiken ab, die durch einen Personen- oder Sachschaden und daraus resultierende Vermögensschäden entstehen, das heißt Schäden durch betriebliche Tätigkeiten. Rutscht z.B. ein Kunde von Ihnen in Ihrer Werkstatt aus und bricht sich dabei sein Bein, springt die Betriebshaftpflichtversicherung ein. Gleiches gilt auch, wenn Sie z.B. beim Kunden eine teure Vase kaputt machen – auch dann übernimmt die Betriebshaftpflicht (oft auch als Gewerbehaftpflicht bezeichnet) den Schaden.

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