Versicherungen für Selbständige

Betriebliche Versicherungen – unternehmerische Risiken mindern
Existenzgründungen sind spannend. Sie erfordern die ganze Aufmerksamkeit und alle Energie des Gründers. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf die notwendigen Absicherungen, damit der Weg in die Selbstständigkeit gelingt und das unternehmerische Risiko begrenzt wird. Versicherungen für Selbstständige und Unternehmen gliedern sich in zwei verschiedene Bereiche: die persönlichen und die betrieblichen Versicherungen. Die persönlichen Versicherungen sichern Ihre Arbeitskraft, Ihre Gesundheit und Ihre Altersvorsorge ab, die betrieblichen Versicherungen schützen Ihr Unternehmen vor finanziellen Risiken durch Haftungsansprüche Dritter und anderen Gefahren.
Mit Unterstützung von Spezialversicherers in der IT-Branche, haben wir die wichtigsten Möglichkeiten der Absicherung für Sie zusammengestellt. Selbstverständlich ist es wichtig, sich mit privaten Versicherungsprodukten zu beschäftigen. Abhängig von Ihrem Unternehmen sind zusätzlich einige gesetzliche Versicherungen (zum Beispiel gesetzliche Unfallversicherung) verpflichtend.

1. Betriebliche Versicherungen

1.1. Berufshaftpflichtversicherung – auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflicht schützt Ihren Betrieb vor Ansprüchen Dritter, deren Vermögen durch Ihren Betrieb geschädigt wurde. Deshalb wird sie auch oft Vermögensschadenhaftpflicht genannt. Sie ist nicht bei allen Betriebsarten gesetzlich vorgeschrieben. Empfehlenswert ist sie auf alle Fälle für Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Denn niemand ist davor gefeit, auch mal unachtsam zu sein, aufgrund falscher Information oder Zeitdruck einen Fehler nicht zu bemerken oder durch Krankheit oder einen Unfall nicht pünktlich liefern zu können.

1.2. Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine weitere wichtige Versicherung für Ihr Unternehmen und sollte schon zum Zeitpunkt der Existenzgründung abgeschlossen werden. Wenn dritte Personen durch Ihren Betrieb zu Schaden kommen, überprüft die Betriebshaftpflichtversicherung die Haftung Ihres Unternehmens und entschädigt den Anspruchsteller gegebenenfalls. Sind die Ansprüche nicht gerechtfertigt, lehnt der Versicherer die Entschädigung ab und übernimmt die weitere Abwehr der Ansprüche. Die Betriebshaftpflicht leistet bei Personen- und Sachschäden und ist oft zu attraktiven Konditionen mit der Berufshaftpflichtversicherung kombinierbar.

1.3. Betriebsinhaltsversicherung

Die Betriebsinhaltsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen einer Beschädigung Ihres Inventars durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl. Wird Ihr Betriebsinventar durch eine dieser Gefahren beschädigt oder zerstört, ersetzt die Betriebsinhaltsversicherung den Neuwert der Gegenstände und Sie können sich Ersatz besorgen. Die Versicherungssumme ist frei wählbar, sollte aber dem Gesamtneuwert Ihrer Gegenstände entsprechen. Zusammen mit der Betriebshaftpflichtversicherung gehört sie zu den beiden Versicherungen, die schon bei Existenzgründung abgeschlossen werden sollten.

1.3.1. Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet eine finanzielle Entschädigung, wenn Ihr Betrieb durch einen Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, oder Einbruchdiebstahlschaden unterbrochen werden muss. Sie leistet Ersatz für die Kosten, die trotz der Unterbrechung weiterlaufen und den entgangenen Gewinn in dieser Zeit. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kann entweder als Baustein in der Inhaltsversicherung oder als separater Vertrag abgeschlossen werden.

1.4. Cyber Versicherung

Das Thema Cyber-Kriminalität ist ständig in den Medien präsent. Meist geht man davon aus, dass es nur die großen DAX-Unternehmen erwischt, bei denen richtig was zu holen ist. Doch was, wenn Ihr System aufgrund einer Sicherheitslücke gehackt wird und Ihnen vertrauliche Daten gestohlen werden? Wenn Sie den USB-Stick mit Kundendaten verlieren oder Sie Ziel einer Trojaner-Attacke werden?

1.5. Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für eine rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Dabei lassen sich niemals alle möglichen Rechtsstreitigkeiten versichern, sondern immer nur Teilbereiche. Zu beachten ist auch, dass die Rechtsschutzversicherung zwar für die Kosten des Verfahrens einsteht, doch niemals für den verursachten Schaden. Wird man also zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt, zahlt die Rechtsschutzversicherung zwar die Verfahrenskosten, kommt aber nicht für den Schadenersatz auf. Eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung deckt sowohl die Verfahrenskosten, als auch die Begleichung des Schadens ab – sofern das entsprechende Thema in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen ist. Im Vergleich zu den anderen gewerblichen Versicherungen gehört die Rechtsschutzversicherung zu den Verträgen, die nicht unbedingt notwendig sind.

2. Versicherungen für Mitarbeiter

Versicherungsangebote für Mitarbeiter dienen vor allem der Mitarbeiterbindung. Ihre Mitarbeiter profitieren bei der betrieblichen Krankenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge von günstigeren Prämien und meist höheren Renditen im Vergleich zu klassischen Produkten. Sie sorgen mit Mitarbeiterversicherungen für eine höhere Zufriedenheit im Betrieb und eine bessere Bindung der Mitarbeiter an Ihr Unternehmen.

2.1. Betriebliche Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung ist eine Ergänzungsversicherung zum Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Unternehmen schließt dafür einen Gruppenvertrag mit einem Versicherer, in dem Ihre Mitarbeiter zu besonders günstigen Konditionen und gegebenenfalls sogar ohne Gesundheitsprüfung versichert werden können. Die Finanzierung der Beiträge kann entweder durch Sie als Arbeitgeber, durch Sie und den Arbeitnehmer oder nur durch den Arbeitnehmer erfolgen. Der Leistungsumfang der betrieblichen Krankenversicherung ist grundsätzlich frei wählbar. Kinder und Partner Ihrer Mitarbeiter können sich ebenfalls in dem Gruppenvertrag versichern. Die Versicherer verlangen in der Regel eine bestimmte Mindestanzahl an versicherten Personen, damit der Abschluss eines Gruppenvertrags für die betriebliche Krankenversicherung möglich wird.

2.2. Betriebliche Altersvorsorge

Sie sind als Unternehmer verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Dabei wandelt Ihr Arbeitnehmer einen Teil seines Lohnanspruchs in eine Zahlung in einen Vertrag zur Altersvorsorge um. Die Beiträge, die der Arbeitnehmer leistet, sind steuer- und sozialabgabenfrei.

3. Persönliche Versicherungen

Natürlich sollten Sie auch an folgende persönliche Versicherungen denken, die nicht nur für Selbstständige eine Rolle spielen:
• Berufsunfähigkeitsversicherung
• Gesetzliche oder private Krankenversicherung
• Private Altersvorsorge

4. Welche Versicherungen sind empfehlenswert?

4.1. In der Gründungsphase

In der Gründungsphase ist bei den meisten Existenzgründern das verfügbare Kapital eher knapp. Schon während der Gründung sollte für den Betrieb dennoch eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sinnvoll ist je nach Branche die Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung und gegebenenfalls einer Inhaltsversicherung, damit die Haftungsrisiken gegenüber Dritten begrenzt werden und Schäden am eigenen Inventar durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl nicht zum Ruin des Betriebes führen. Zudem sollten Sie als Existenzgründer Ihre persönlichen Risiken absichern. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich, empfehlenswert ist zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ihre Altersvorsorge sollte ebenfalls schon in der Gründungsphase Berücksichtigung finden.

4.2. Nach erfolgreichem Start

Nach der Existenzgründung ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes passend zur individuellen Situation sinnvoll. Überprüfen Sie Ihre laufenden Versicherungsverträge ständig und passen Sie diese an geänderte Situationen an. Beachten Sie dabei auch Ihre Mitwirkungspflichten bei den jeweiligen Verträgen. Änderungen an der Risikosituation müssen Ihrem Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Haftpflichtversicherungen schicken einmal im Jahr einen Fragebogen, bei denen Änderungen einfach und schnell gemeldet werden können, bei den anderen Versicherungen obliegt es Ihnen, Änderungen rechtzeitig anzumelden.

5. Zusammenfassung

Für Existenzgründer lohnt sich eine genaue Betrachtung des eigenen Gründungsvorhabens. So erkennen Sie schnell, welche Versicherungen schon zu Beginn der Gründungsphase notwendig sind und mit welchen Verträgen Sie später Ihren Versicherungsschutz optimieren. Es gibt auf dem Markt diverse Produkte und nicht alle sind unbedingt notwendig. Je genauer die Analyse erfolgt, desto besser können Sie Ihre Versicherungsverträge an Ihren Bedarf anpassen. Laufende Verträge sollten Sie regelmäßig überprüfen und an veränderte Bedingungen anpassen.
Die meisten Versicherer auf dem Markt bieten auch gewerbliche Versicherungen an. Sowohl die Beitragsunterschiede als auch die Leistungsunterschiede sind riesig. Es ist wichtig, auch das Kleingedruckte zu vergleichen, um sicherzugehen, gegen die wirklich relevanten Risiken passend abgesichert zu sein. Es lohnt sich, zwischen den einzelnen Gesellschaften zu vergleichen und insbesondere bei Haftpflichtversicherungen auf Versicherer zurückzugreifen, die sich auf diese Art von Produkten spezialisiert haben.
Die Seeliger & Co. GmbH verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Versicherung von Selbstständigen und Freiberuflern und freut sich auf Ihre Anfrage.